Küttner Ronny
Robert Schumann Straße 28
09456 Annaberg Buchholz

Telefon: 0176/80089279
E-Mail: photoron@online.de

Umsatzsteuer Ident. Nummer: DE309281571

 

 

I.   Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Papierbilder, Still-Videos, digitale Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Drucke, Leinwand, usw.)

II.  Urheberrecht

1.  Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.  Die vom Fotografen hergestellten Werke (Foto und Video) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.  Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5.  Der Auftraggeber darf die erstellten Werke zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.

6.  Bei der Verwertung der Werke kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7.  Die Namensnennung: Foto: Ronny Küttner/Photoron ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.

8.  Model Release Rechtsübertragung - Fotomodell Das Model bzw. dessen Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos / Videos aus den Shootings veröffentlicht werden dürfen. Das Fotomodell / Erziehungsberechtigter gestattet dem Fotografen / Videofilmer Photoron Ronny Küttner und seinen Rechtsnachfolgern, Lizenzen für von dem Model angefertigten Bilder / Videos zu vergeben und sie in allen Medien zu jedem Zweck zu verwenden, u.a. redaktionell, für Werbezwecke, Verkaufsförderung, Marketing und Verpackung für alle Produkte oder Dienstleistungen. Die Fotos / Videos dürfen nicht pornografischer, rassistischer, persönlicher oder sonstiger rechtsverletzender Art und Weise veröffentlicht werden. Das Fotomodel / Erziehungsberechtigter ist damit einverstanden, dass die Bilder / Videos bearbeitet, abgeändert und mit anderen Bildern / Videos, Texten oder Grafiken kombiniert werden, solange davon ausgegangen werden kann, dass die Änderung keine Nachteile für den Fotografen / Videofilmer oder das Model mit sich bringt. Das Model/ Erziehungsberechtigter überträgt dem Fotografen / Videofilmer Photoron Ronny Küttner gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild / Videomaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen / Videofilmers. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Abreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Zusatzerklärung bei Minderjährigen Modellen: Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbahrung.

9.  Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

10. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

III.   Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.  Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. 

2.  Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Fotografen.

4.  Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Eine 100%ige Anpassung beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits vorhandener Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.

IV.  Haftung

1.  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die digitale Rohtaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Rohdaten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3.  Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4.  Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VI.   Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.  Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2.  Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII.   Mängelanzeige

1. bestehen berechtigte Mängel so müssen diese innerhalb einer Kalenderwoche schriftlich über das Kontaktformular der Webseite www.photoron.de mitgeteilt werden. Photoron übernimmt keine Haftung für das nicht funktionieren von Datenträgern. Geräte sowie Software, die über aktuelle Standards verfügen, (Windows, Apple Mac und Linux) zeigten keinerlei Schwierigkeiten. Dies gilt für die Bestellung und Anfertigung von Video & Fotomaterial. Eine Rückvergütung bei Bestellungen ist ausgeschlossen, da die erstellten Bilder / Sonderanfertigungen nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

VIII.  Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und  Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der  Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.